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Vitamin D Sparmaßnahmen


Als Sparmaßnahme übernimmt die ÖGK die Kosten für die Bestimmung von Vitamin D pro Patient:in nur noch 2 x Jahr und das auch nur für bestimmte Indikationen/Voraussetzungen (siehe Anhang).


Das bedeutet, das Patient:innen in den meisten Fällen die Kosten für die Bestimmung von Vitamin D selbst tragen  müssen. 


Weitere Infos finden Sie hier:


 
 
 

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